Mehrwegpflicht ab 2023 – neues Verpackungsgesetz
Was müssen Gastronomen ab 2023 beachten, die Speisen zum Mitnehmen anbieten oder diese liefern? Wir haben die wichtigsten Pflichten zusammengefasst.
Das gilt ab 1.1.2023 – Mehrwegpflicht
Ab 1.1.2023 gilt ein neues Verpackungsgesetz, dass Gastronomen zum Mehrweg verpflichtet. Ab 2023 muß die Gastronomie, die Speisen zum Mitnehmen verkauft oder liefert ihrer Kundschaft wiederverwendbare Verpackungen als Alternative zu den Einwegverpackungen anzubieten. Speisen in diesen Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer sein als Speisen in Einwegbehältern.
Aussnahmen
Eine Ausnahme gilt dabei für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 80 Quadratmetern und maximal fünf Mitarbeitern. Sie müssen jedoch ermöglichen, dass mitgebrachte Behältnisse befüllt werden können. Für Ketten von beispielsweise Bahnhofsbäckereien greift die Ausnahme jedoch nicht. Auch wenn ihre Verkaufsfläche kleiner als 80qm ist, zählt die Anzahl der Angestellten des gesamten Unternehmens. Beträgt diese mehr als 5 Mitarbeitende, müssen auch Ketten mit kleinen Verkaufsflächen Mehrwegverpackungen anbieten.
Welche Mehrwegsysteme gibt es?
Hier geht es zum Ratgeber für Mehrwegverpackungen